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Lese-Rechtschreib-Störung (LRS)

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Unterstützung bei Lese-Rechtschreib-Störung (LRS)

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Manche Kinder haben trotz regelmäßigen Übens große Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben. Wenn diese Probleme über längere Zeit bestehen und sich nicht durch Übung alleine beheben lassen, kann eine Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) vorliegen. In Bayern gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Diagnose, Förderung und Unterstützung.

 

Wichtig!

LRS ist keine Frage der Intelligenz – viele betroffene Kinder sind sehr leistungsfähig, wenn sie

die richtige Unterstützung erhalten.

Ansprechpartner:

Frau Freitag-Hopfenmüller, Beratungslehrkraft

E-Mail:

Was ist LRS?

LRS bezeichnet erhebliche und anhaltende Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder Schreibens, die nicht durch mangelnde Übung, fehlende Intelligenz oder andere äußere Umstände erklärt werden können.

So helfen wir in der Schule

  • Früherkennung: Lehrerinnen und Lehrer beobachten die Lernentwicklung der Kinder genau und ziehen bei Bedarf Fachkräfte (z. B. Förderlehrkräfte, Beratungslehrer) hinzu.
     

  • Diagnostik: Bei einem Verdacht auf LRS können schulische oder außerschulische Tests durchgeführt werden. Eltern müssen hierzu einen Antrag stellen.
     

  • Individuelle Förderung: Kinder mit einer festgestellten LRS erhalten gezielte Fördermaßnahmen im Unterricht oder in zusätzlichen Förderstunden.
     

  • Notenschutz: In begründeten Fällen kann zeitweise ein sogenannter Nachteilsausgleich (z. B. mehr Zeit für Aufgaben) oder Notenschutz (z. B. keine Bewertung der Rechtschreibung) gewährt werden – immer in enger Absprache mit den Eltern.

Was können Eltern tun?

  • Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit der Klassenlehrkraft, wenn Ihnen Lernschwierigkeiten auffallen.
     

  • Unterstützen Sie Ihr Kind geduldig und regelmäßig beim Lesen und Schreiben.
     

  • Nehmen Sie außerschulische Angebote (z. B. Logopädie, Lerntherapie) in Anspruch, wenn empfohlen.

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