Lese-Rechtschreib-Störung (LRS)

Unterstützung bei Lese-Rechtschreib-Störung (LRS)
Manche Kinder haben trotz regelmäßigen Übens große Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben. Wenn diese Probleme über längere Zeit bestehen und sich nicht durch Übung alleine beheben lassen, kann eine Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) vorliegen. In Bayern gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Diagnose, Förderung und Unterstützung.
Wichtig!
LRS ist keine Frage der Intelligenz – viele betroffene Kinder sind sehr leistungsfähig, wenn sie
die richtige Unterstützung erhalten.
Ansprechpartner:
Frau Freitag-Hopfenmüller, Beratungslehrkraft
E-Mail:
Was ist LRS?
LRS bezeichnet erhebliche und anhaltende Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder Schreibens, die nicht durch mangelnde Übung, fehlende Intelligenz oder andere äußere Umstände erklärt werden können.
So helfen wir in der Schule
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Früherkennung: Lehrerinnen und Lehrer beobachten die Lernentwicklung der Kinder genau und ziehen bei Bedarf Fachkräfte (z. B. Förderlehrkräfte, Beratungslehrer) hinzu.
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Diagnostik: Bei einem Verdacht auf LRS können schulische oder außerschulische Tests durchgeführt werden. Eltern müssen hierzu einen Antrag stellen.
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Individuelle Förderung: Kinder mit einer festgestellten LRS erhalten gezielte Fördermaßnahmen im Unterricht oder in zusätzlichen Förderstunden.
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Notenschutz: In begründeten Fällen kann zeitweise ein sogenannter Nachteilsausgleich (z. B. mehr Zeit für Aufgaben) oder Notenschutz (z. B. keine Bewertung der Rechtschreibung) gewährt werden – immer in enger Absprache mit den Eltern.
Was können Eltern tun?
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Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit der Klassenlehrkraft, wenn Ihnen Lernschwierigkeiten auffallen.
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Unterstützen Sie Ihr Kind geduldig und regelmäßig beim Lesen und Schreiben.
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Nehmen Sie außerschulische Angebote (z. B. Logopädie, Lerntherapie) in Anspruch, wenn empfohlen.
