Förderlehrkräfte

Einsatz von Förderlehrkräften – Unterstützung für Ihr Kind
Förderlehrkräfte sind speziell ausgebildete Lehrkräfte, die den Unterricht ergänzen und Ihr
Kind gezielt begleiten, wenn es besondere Lernbedarfe hat. Sie unterstützen sowohl einzelne
Schülerinnen und Schüler als auch kleine Gruppen, damit Lernrückstände ausgeglichen,
Grundlagen gestärkt und schulische Teilhabe gesichert werden können. Die Arbeit der
Förderlehrkräfte erfolgt in enger Abstimmung mit der Klassenleitung.
Was machen Förderlehrkräfte?
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Individuelle Begleitung:
Sie arbeiten mit Ihrem Kind, um z. B. Lesefähigkeit, Rechtschreibung, Rechenverständnis oder sprachliche Kompetenzen zu fördern. Dabei werden die Förderpläne auf Grundlage von Lernstandsanalysen entwickelt.
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Kooperative Zusammenarbeit: Die Förderlehrkraft wirkt im Unterricht mit – direkt oder indirekt – und stimmt sich kontinuierlich mit der Klassenlehrkraft ab, damit Förderinhalte sinnvoll eingebettet sind.
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Selbstständige Förderangebote:
Sie übernimmt auch eigenverantwortlich Unterrichts bzw. Förderaufgaben außerhalb des Klassenzimmer-Grundbetriebs.
Warum ist Förderung wichtig?
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Ziel ist es, Lernschwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und gezielt entgegenzuwirken, damit Ihr Kind sicherer im Lernen wird, die Unterrichtsinhalte besser versteht und mit mehr Selbstvertrauen am regulären Unterricht teilnehmen kann.
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Die Angebote sind Teil eines inklusiven Verständnisses von Unterricht.
Wie läuft die Zusammenarbeit
ab?
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Erstgespräch / Diagnose: Gemeinsam mit der Klassenleitung und der Förderlehrkraft wird der konkrete Bedarf festgestellt.
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Förderplanung: Es entsteht ein individueller Förderplan, der laufend angepasst wird.
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Rückmeldung: Förderlehrkräfte informieren die Klassenlehrkraft über Fortschritte; Eltern werden bei Bedarf eingebunden.
Was können Eltern tun?
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Sprechen Sie die Klassenlehrkraft oder die Förderlehrkraft an, wenn Sie Auffälligkeiten im Lernverhalten oder Leistungsschwächen bemerken.
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Unterstützen Sie Ihr Kind zu Hause durch kleine Übungseinheiten und Motivation.
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Nehmen Sie an Rückmeldegesprächen teil, damit Förderziele gemeinsam verfolgt werden.
Rechtliche Grundlage
Der Einsatz von Förderlehrkräften basiert auf dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtswesen (Art. 60 BayEUG). Förderlehrkräfte ergänzen und sichern den Unterrichtserfolg durch gezielte Unterstützung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern.
